Bauen in Dietramszell
Die ländlich geprägte Gemeinde im bayerischen Oberland bietet durch die wunderschöne Lageeine hohe Wohn- und Lebensqualität und durch die zugleich gute Anbindung nach München eine
gute Alternative zum Stadtleben. Das macht Dietramszell zu einem attraktiven Standort.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu Dienstleistungen, Förderprogrammen und Hilfestellungen
rund um das Thema Bauen in Dietramszell.
Grundstücke in Dietramszell
Sofern die Gemeinde Grundstücke zum Verkauf anbietet bzw. neue Baugebiete ausweist, werden
diese hier veröffentlicht. Folgende Grundtsücke stehen zum Verkauf an:
Bauantrag und Baugenehmigung
Sobald ein Grundstück zur Verfügung steht, kann bei der Gemeinde ein/eine Antrag auf BaugenehmigungHinweis Mit diesem Antrag wird eine rechtsverbindliche
Baugenehmigung mit Detailplanung beantragt.
Der Antrag wird nach Stellungnahme der
Gemeinde (durch den Bauausschuss) der
Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Bad
Tölz-Wolfratshausen zur Genehmigung vorgelegt.
Antrag auf VorbescheidHinweis Mit einem Vorbescheidsantrag kann der Bauherr
vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens
einzelne Fragen seines Bauvorhabens rechts-
verbindlich entscheiden lassen; dabei geht es
meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit
dieses Vorhabens.
Beispiele:
- Standort des Vorhabens
- Nutzung des Vorhabens <-> Gebietsart
formlose VoranfrageHinweis Mit einer formlosen Voranfrage kann ohne
Rechtsanspruch bei der Gemeinde angefragt
werden, ob das gewünschte Vorhaben reali-
sierbar wäre. Hierbei reicht es aus, einen
Lageplan mit eingezeichnetem Grundriss
und den Abstandsflächen einzugeben. Eine
detaillierte bauordnungsrechtliche Prüfung wird
nicht durchgeführt. Es erfolgt keine Genehmigung
des eingereichten Vorhabens. eingereicht werden. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Bauamt (Herr König / Herr
Schöfthaller) nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.
Was ist bei der Einreichung zu beachten?
- Antragsunterlagen
Die Unterlagen müssen mindestens 8 Tage vor dem Sitzungstermin des Bauausschusses
eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden hierzu in 3-facher Ausfertigung benötigt: - Bauantragsmappensatz (grün, rot, gelb)
- Antragsformular
- Bau- bzw. Betriebsbeschreibung
- amtlicher Lageplan 1 : 1000 (nicht älter als 6 Monate)
- Lageplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben und Abstandsflächen
- Eingabeplan (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Nachbarunterschriften
- Erhebungsbogen
- Entwässerungsplan
- Fragebogen zur Niederschlagswasserbeseitigung
- Stellplatznachweis
- Flächenberechnung
- ...
Je nach Bauvorhaben werden ggf. noch vorhabenspezifische Unterlagen benötigt:
Einige Vordrucke erhalten Sie hier: Vordrucke
Generationenübergreifende Wohnraumplanung, barrierefreies Bauen, altersgerechter Wohnraumumbau
Richtlinien für barrierefreies Bauen und Wohnen
Für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
01.05.2009 in Kraft getreten.
Mit den Richtlinien für barrierefreies Bauen und Wohnen wird der Bau von barrierefreien Ein- bis Vierzimmerwohnungen zwischen 40 m² und maximal 100 m² Wohnfläche und der Bau von barrierefreien Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert.
Die nachträgliche Wohnungsanpassung wird ebenfalls gefördert. Hierzu ist das schriftliche Einverständnis des Vermieters erforderlich und dem Amt vorzulegen. Es werden auch Einzelmaßnahmen gefördert, wenn damit auf Dauer Barrierefreiheit erzielt wird.
Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich bitte an das
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
Tel: 08041-5050, e-mail: info@lra-toelz.de, web: www.lra-toelz.de
Weitere Infos erhalten Sie auch hier:
Informationsbroschüre herunterladen
Infoportal zu barrierefreiem Planen - Bauen - Wohnen