Bauen in Dietramszell

Die ländlich geprägte Gemeinde im bayerischen Oberland bietet durch die wunderschöne Lage
eine hohe Wohn- und Lebensqualität und durch die zugleich gute Anbindung nach München eine
gute Alternative zum Stadtleben. Das macht Dietramszell zu einem attraktiven Standort.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu Dienstleistungen, Förderprogrammen und Hilfestellungen
rund um das Thema Bauen in Dietramszell.

Grundstücke in Dietramszell
Sofern die Gemeinde Grundstücke zum Verkauf anbietet bzw. neue Baugebiete ausweist, werden
diese hier veröffentlicht. Folgende Grundtsücke stehen zum Verkauf an:

Bauantrag und Baugenehmigung
Sobald ein Grundstück zur Verfügung steht, kann bei der Gemeinde ein/eine Antrag auf BaugenehmigungHinweis  Mit diesem Antrag wird eine rechtsverbindliche
  Baugenehmigung mit Detailplanung beantragt.
  Der Antrag wird nach Stellungnahme der
  Gemeinde (durch den Bauausschuss) der
  Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Bad
  Tölz-Wolfratshausen zur Genehmigung vorgelegt.
Antrag auf VorbescheidHinweis  Mit einem Vorbescheidsantrag kann der Bauherr
  vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens
  einzelne Fragen seines Bauvorhabens rechts-
  verbindlich entscheiden lassen; dabei geht es
  meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit
  dieses Vorhabens.
  Beispiele:
  - Standort des Vorhabens
  - Nutzung des Vorhabens <-> Gebietsart
formlose VoranfrageHinweis  Mit einer formlosen Voranfrage kann ohne
  Rechtsanspruch bei der Gemeinde angefragt
  werden, ob das gewünschte Vorhaben reali-
  sierbar wäre. Hierbei reicht es aus, einen
  Lageplan mit eingezeichnetem Grundriss
  und den Abstandsflächen einzugeben. Eine
  detaillierte bauordnungsrechtliche Prüfung wird
  nicht durchgeführt. Es erfolgt keine Genehmigung
  des eingereichten Vorhabens.
eingereicht werden. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Bauamt (Herr König / Herr
Schöfthaller) nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

Was ist bei der Einreichung zu beachten?
  • Antragsunterlagen
    Die Unterlagen müssen mindestens 8 Tage vor dem Sitzungstermin des Bauausschusses
    eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden hierzu in 3-facher Ausfertigung benötigt:

    • Bauantragsmappensatz (grün, rot, gelb)
    • Antragsformular
    • Bau- bzw. Betriebsbeschreibung
    • amtlicher Lageplan 1 : 1000 (nicht älter als 6 Monate)
    • Lageplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben und Abstandsflächen
    • Eingabeplan (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Nachbarunterschriften
    • Erhebungsbogen

    Je nach Bauvorhaben werden ggf. noch vorhabenspezifische Unterlagen benötigt:

    • Entwässerungsplan
    • Fragebogen zur Niederschlagswasserbeseitigung
    • Stellplatznachweis
    • Flächenberechnung
    • ...

    Einige Vordrucke erhalten Sie hier: Vordrucke
Förderprogramm: Richtlinien für barrierefreies Bauen und Wohnen
Generationenübergreifende Wohnraumplanung, barrierefreies Bauen, altersgerechter Wohnraumumbau

Richtlinien für barrierefreies Bauen und Wohnen
Für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
01.05.2009 in Kraft getreten.

Mit den Richtlinien für barrierefreies Bauen und Wohnen wird der Bau von barrierefreien Ein- bis Vierzimmerwohnungen zwischen 40 m² und maximal 100 m² Wohnfläche und der Bau von barrierefreien Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert.
Die nachträgliche Wohnungsanpassung wird ebenfalls gefördert. Hierzu ist das schriftliche Einverständnis des Vermieters erforderlich und dem Amt vorzulegen. Es werden auch Einzelmaßnahmen gefördert, wenn damit auf Dauer Barrierefreiheit erzielt wird.
Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich bitte an das

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
Tel: 08041-5050, e-mail: info@lra-toelz.de, web: www.lra-toelz.de

Weitere Infos erhalten Sie auch hier:

Informationsbroschüre herunterladen

Infoportal zu barrierefreiem Planen - Bauen - Wohnen