Feldvergleich und Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz (BoSchätzGes)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Zweck der amtlichen Bodenschätzung ist es, für die Besteuerung der landwirtschaftlichen nutzbaren Flächen des Bundesgebiets einheitliche Bewertungsgrundlagen zu schaffen und Basisdaten für Bodenschutz und Bodeninformation zu liefern. Um diese Informationen zu aktualisieren erfolgt im laufenden Jahr in der Gemarkung Baiernrain eine Überprüfung von Grundstücken, die nachhaltige Veränderungen in der natürlichen Ertragsfähigkeit erfahren haben (Rodungsflächen, Rekultivierungsflächen, Meliorationsflächen, Extensivierungsflächen, etc.).
Näheres finden Sie in der rechte Spalte zum Download.
Ihr
Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz
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