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Änderungsantrag gegen die Grundsteuerbemessungsgrundlage vom Finanzamt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

die Grundsteuerbescheide der Gemeinde Dietramszell wurden versandt, falls Sie Einwände gegen die Bemessungsgrundlage haben wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

 

Änderungsantrag abrufbar - (rechte Spalte)
 

Änderungsantrag zum 

- Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge

- Bescheid über den Grundsteuerwert

- Bescheid über den Grundsteuermessbetrag

 

Die Grundsteuerbeträge werden wie im Grundsteuerbescheid ausgewiesen zum jeweiligen Datum fällig, erst wenn uns ein geänderter Bescheid vom Finanzamt vorliegt, können wir Änderungen vornehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung Dietramszell