Wahlen
Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2029
Im Laufe des Jahres 2023 finden die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen für die am 01. Januar 2024 beginnende fünfjährige Amtsperiode statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, die zum 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.
Schöffenwahl für die Jahre 2024 bis 2028
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahre 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Für die Erstellung der Vorschlagliste der Schöffen ist die Gemeinde zuständig. Alle eingegangenen Bewerbungen werden dem Gemeinderat vorgelegt. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt eines Schöffen zu bewerben. Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023
vollständig aus und senden dieses unterschrieben bis 19.04.2023 an die Gemeinde Dietramszell, Wahlamt, Am Richteranger 10, 83623 Dietramszell.
Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Beim Amtsgericht und dem Landgericht München II sind für den Zeitraum von 2024 bis 2028 die Jugend- und Hilfsjugendschöffen neu zu wählen. Für die Erstellung der Vorschlagsliste der Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss zuständig. Dazu werden die Gemeinden aufgefordert, eine bestimmte Anzahl von geeigneten Personen dem Jugendamt zu melden. Bei der Auswahl sollen nach Möglichkeit Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt eines Jugendschöffen zu bewerben. Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl 2023
vollständig aus und senden dieses unterschrieben bis 12.04.2023 an die Gemeinde Dietramszell, Wahlamt, Am Richteranger 10, 83623 Dietramszell.
Nähere Informationen zum Ehrenamt als Schöffe finden Sie unter: Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)